Schulanmeldung

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Auf dem Weg zur Einschulung

Die Einschulung Ihres Kindes ist noch ein wenig hin. Zum Glück, denken Sie vielleicht. Und dennoch nähern wir uns in vielen kleinen Schritten diesem besonderen Ereignis im Leben eines jeden Kindes allmählich an. Hier für Sie ein kurzer Überblick.


Jedes Kind, das bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig. Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.


Mit den nachfolgenden Informationen wollen wir Sie als Eltern über die wichtigsten Meilensteine auf dem Weg zu diesem besonderen Ereignis informieren. 


Schulwahl

Sie werden durch die Stadt Herzogenrath (genauer durch das Schulverwaltungsamt) im Mai des Vorjahres der Einschulung gebeten, den Schulwunsch anzugeben. Wenn Ihr Kind also zum Beispiel im Sommer 2024 eingeschult werden soll, erhalten Sie diese Anfrage im Mai 2023.

Wir empfehlen Ihnen, sich die für Sie in Frage kommenden Schulen schon vorab anzuschauen, zum Beispiel bei einem Tag der offenen Tür oder einem Informations- oder Elternabend.


Für die Eltern der Kinder die 2024 eingeschult werden, findet der Informationsabend unserer Schule am 04.05.2023 um 19:30 Uhr im Forum (Aula) unserer Schule statt. Wir freuen uns sehr Sie (und vor allem später ihr Kind) kennenzulernen.

Informationsabend aller Kohlscheider Grundschulen


Schulanmeldung
Sollten Sie sich entscheiden, Ihr Kind an unserer Schule anzumelden, werden wir im September / Oktober des Vorjahres (in unserem Beispiel wäre das dann Herbst 2023) Sie und Ihr Kind zu einem persönlich vereinbarten Termin einladen. Neben den schulinternen Anmeldeformalitäten werden wir mit Ihrem Kind malen, spielen, uns unterhalten und ein wenig arbeiten. Ihr Kind gewinnt einen ersten Eindruck von den Räumlichkeiten unserer Schule und von uns. Das Einschulungsgespräch ist kein Test! 

Die Anmeldung muss von allen Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. 

 

Bitte bringen Sie mit:

- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes

- Nachweis über das Sorgerecht, wenn nicht beide Elternteile im Stammbuch eingetragen sind

- Impfausweis im Original und in Kopie bzw. andere Impfnachweise, ggf. mit beglaubigter 

 Übersetzung

- optional: Beobachtungsbogen bzw. Bildungsdokumentation aus der KiTa


Amtsärztliches Gutachten

Sie erhalten eine Einladung zu den Untersuchungsterminen für das amtsärztliche Gutachten. Diese werden vom Gesundheitsamt der Städteregion Aachen in der Nebenstelle Alsdorf, Luisenstraße 16 durchgeführt.


Zusagen/ Absagen

Frühestens im Mai vor der Einschulung erhalten Sie von der Schule eine Aufnahmebescheinigung.
Eine Aufnahme an einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule kann nur erfolgen, wenn keine Kapazitätsgründe dagegen sprechen.


Vorzeitige Einschulung / Rückstellung

Zurückstellungen vom Schulbesuch sind nur aus erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen möglich. Die Eltern stellen möglichst früh einen formlosen Antrag bei der Schulleitung. Diese trifft die Entscheidung, und zwar unter besonderer Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach ausführlichen Gesprächen mit den Eltern und ggf. mit dem Kindergarten und Therapeut*innen.


Einschulungen vor dem Stichtag sind möglich. Auch hier bedarf es möglichst zeitnah eines formlosen Antrags durch die Eltern an die Schule. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme des Kindes, auch auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. 


Weitere Informationen zum Thema Einschulung und Tipps für einen gelungenen Schulstart finden Sie in den folgenden Dokumenten:

Bald bin ich ein Schulkind Bildungsgrundsätze (MSB)

Informationen zur Bildungsberatung finden Sie hier in verschiedenen Sprachen zum Herunterladen.

Rumänisch Türkisch Arabisch Englisch Deutsch
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